Die Kommission hat einen Vorschlag für einen Verhaltenskodex zur Besteuerung multinationaler Unternehmen genehmigt. Danach können Unternehmen künftig den Steuerbehörden zur Gestaltung ihrer Verrechnungspreise für grenzüberschreitende konzerninterne Transaktionen eine standardisierte Dokumentation vorlegen. Der Verhaltenskodex soll für die Unternehmen die Komplikationen bei Transaktionen mit verbundenen Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten deutlich verringern. Der Verhaltenskodex wäre eine politische Verpflichtung und würde die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten sowie die jeweiligen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft unberührt lassen. Er sieht eine neue standardisierte und teilweise zentralisierte "EU-Verrechnungspreisdokumentation" vor.
Diese EU-Verrechnungspreisdokumentation, deren Anwendung den Unternehmen freigestellt ist, soll dazu beitragen, dass sich die Qualität der von den Unternehmen gelieferten Informationen verbessert und dass die Steuerpflichtigen ihre Dokumentationspflichten in den EU-Mitgliedstaaten besser erfüllen. Die Gefahr einer Doppelbesteuerung würde damit für die Unternehmen geringer. Zusätzlich würden auch seltener Strafzuschläge wegen Nichterfüllung der Dokumentationsvorschriften verhängt. Gleichzeitig entstünde mehr Transparenz bei den konzerninternen Verrechnungspreisen und der Aufwand für die Steuerverwaltungen wäre geringer.