Der Richtlinienvorschlag zur "Portabilität ergänzender Rentenansprüche" der Kommission sieht vor, dass Unionsbürger, die den Arbeitsplatz und das Land wechseln, ihre Betriebsrentenansprüche nicht verlieren.
Der vorliegende Vorschlag zielt darauf ab, durch geltende Bestimmungen der Zusatzrentensysteme bedingte Mobilitätshindernisse innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen diesen abzubauen. Konkret bestehen derartige Hindernisse bei den Bedingungen für den Erwerb von Rentenansprüchen (wie unterschiedliche Wartezeiten bis zum Anspruchserwerb), bei der Wahrung ruhender Rentenansprüche (wie fortschreitender Wertverlust der Rentenansprüche) und bei der Übertragbarkeit erworbener Ansprüche. Weiterhin will der Vorschlag bewirken, dass die Arbeitnehmer besser über die Folgen der Mobilität für die Zusatzrentenansprüche aufgeklärt werden.
Der Kommissionsvorschlag betrifft nur jene Renten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen (Betriebsrenten) - Rechtsvorschriften, die die Übertragung der staatlichen (gesetzlichen) Renten ermöglichen, bestehen im Rahmen des Gemeinschaftsrechts schon seit über 30 Jahren. Auch steuerliche oder die Indexierung von Renten betreffende Fragen sind nicht Gegenstand des Vorschlags.