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Entwurf einer neuen Verbraucherkredit-Richtlinie

20. 05. 2011
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Die Kommission hat diese Wochen den Vorschlag für eine neue Verbraucherkredit-Richtlinie angenommen.
Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist die EU-weite Angleichung der Verbraucherrechte für Finanzdienstleistungen. Einerseits soll ein hohes Schutzniveau für Verbraucher sichergestellt werden, andererseits soll es den Kreditgebern ermöglicht werden, EU-weit einheitliche Kreditverträge anzubieten.
Die Obergrenze für den Kreditbetrag liegt bei 50.000 Euro. Für Hypothekardarlehen soll es eine gesonderte Regelung geben.
Überziehungskredite (sowie Kredite bis 300 Euro) unterliegen hinsichtlich der Informationspflichten einer besonderen Regelung.
Die Kreditgeber sind verpflichtet, die Verbraucher so gut zu unterrichten, dass diese ihre Entscheidung in Kenntnis der Sachlage treffen können; der Umfang ihrer Erläuterungen soll daher in bestimmten Fällen über das für die vorvertragliche Information vorgeschriebene Maß hinausgehen. Kreditgeber sollen überdies Zugang zu allen bestehenden Datenbanken über Verbraucherkredite haben.
In der Werbung für Verbraucherkredite müssen va der effektive Jahreszins, die Höhe der monatlichen Zahlungen und die Höhe der eventuell fälligen Gebühren enthalten sein.
Der Verbraucher muss den Kreditvertrag binnen 14 Tagen widerrufen können. Zudem wird das Recht auf jederzeitige Rückzahlung des Kredits eingeräumt.

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