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Vereinheitlichung des Datenschutzes im Sicherheitsbereich

20. 05. 2011
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Die Kommission will den Datenschutz im Hinblick auf eine engere polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität verstärken. Angesichts des Terrorismus und der organisierten Kriminalität, die immer häufiger über Grenzen hinweg operieren, legt die Kommission nun neue Vorschläge zur Verstärkung des Schutzes personenbezogener Daten und für einen wirksameren Informationsaustausch zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden vor.
Dazu der zuständige Kommissar:" Organisierte Kriminalität und Terrorismus können nur durch eine starke polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und in immer stärkerem Maße auch zwischen der EU und Drittländern wirksam bekämpft werden. Bei einer solchen Zusammenarbeit müssen personenbezogene Daten ausgetauscht werden. Da ein solcher Datenaustausch jedoch tief greifende Auswirkungen auf den Datenschutz hat, muss sichergestellt werden, dass die personenbezogenen Daten der Bürger mit Sorgfalt und Vorsicht verarbeitet werden. Die Grundprinzipien der Datenqualität und der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung müssen dabei beachtet werden.”
Im Vorschlag findet sich vor allem der Grundsatz, dass personenbezogene Daten nur solchen Drittländern und internationalen Stellen übermittelt werden dürfen, die einen angemessenen Datenschutz gewährleisten. Der vorgeschlagene Rahmenbeschluss sieht einen Mechanismus für die EU-weite Einhaltung dieses Grundsatzes vor. Ausnahmen sind nur unter ganz bestimmten Umständen möglich, nämlich zur Abwehr einer drohenden ernsthaften Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder für Personen.

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