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Steuervorteile für bestimmte öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Dienstleistungen werden überprüft

20. 05. 2011
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Schlagworte:

Der für Steuern zuständige EU-Kommissar überlegt, die Mehrwertsteuerbefreiung für bestimmte öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Dienstleistungen (etwa die Tätigkeit für nicht gewinnorientierte Sport- und Fördervereine) zu streichen.

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