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Deutsch bleibt Verfahrenssprache

20. 05. 2011
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Ein Artikel der Zeitschrift BILD, in dem behauptet wurde, die EU würde Deutsch als Amtssprache abschaffen, kommentiert die Kommission wie folgt: "Alle für die Gesetzgebung und für politische Entscheidungen maßgeblichen EU-Dokumente werden nach wie vor ins Deutsche übersetzt. Darüber hinaus hat die deutsche Sprache als EU-Amtssprache einen herausgehobenen Status im Rahmen der internen Arbeitsabläufe der EU-Kommission. Deutsch ist zusammen mit Englisch und Französisch eine so genannte Verfahrenssprache. Dies bedeutet, dass alle Entscheidungsvorlagen an das Kollegium der EU-Kommissare auf Deutsch, Englisch und Französisch erfolgen müssen. Außerdem werden Ausschreibungen auch weiterhin im Amtsblatt der Europäischen Union auf Deutsch veröffentlicht."

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