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EU

Parlament lehnt Softwarepatente ab

20. 05. 2011
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Das Parlament hat die umstrittene Richtlinie über die "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" abgelehnt. Somit gilt für Computer-Software weiter das Urheberrecht. Dieses schützt nur den konkreten Programmiercode, nicht aber die Idee oder das Verfahren an sich. Damit ist es in Europa möglich, dieselbe Idee auf eine andere Weise umzusetzen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen.

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