Die Kommission hat den Rat der EU um ein Verhandlungsmandat zur Vereinfachung elektronischer Vertragsabschlüsse gebeten. Ein UN-Übereinkommen soll den elektronischen Abschluss internationaler Verträge zwischen Unternehmen erleichern. Die Verhandlungen werden im Rahmen der UN-Kommission für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) geführt.
Mit zunehmender Nutzung der elektronischen Kommunikation muss auch für internationale Verträge die Möglichkeit des elektronischen Abschlusses geschaffen werden. UNCITRAL hat bereits mit der Arbeit an einem Übereinkommen begonnen. Dieses soll einheitliche Regeln schaffen und elektronische Vertragsabschlüsse auf internationaler Ebene vereinfachen. Das Übereinkommen würde den Rechtsrahmen für Unternehmen verbessern, die Handelsmöglichkeiten erweitern und so zur Stärkung von Welthandel und Wirtschaftswachstum beitragen.
Durch ihre Teilnahme an den Verhandlungen kann die EU dafür sorgen, dass europäischen Unternehmen den größtmöglichen Nutzen aus dem aktualisierten Regelwerk für internationale Vertragsabschlüsse ziehen.