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EU

Kontrollen des Bargeldverkehrs

20. 05. 2011
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Das Parlament hat am 8. Juni eine Verordnung angenommen, nach der die Mitgliedstaaten gewährleisten müssen, dass Reisende, die in die EU ein- oder ausreisen, eine schriftliche Erklärung bei den Zollbehörden abgeben, wenn sie mehr als 10.000 Euro mit sich führen. Dabei kann es sich um Bargeld, den Gegenwert in anderen Währungen oder um leicht konvertible Werte handeln. Die Mitgliedstaaten müssen weiters gegen Personen, die Bargeld in Höhe von mehr als 10.000 Euro nicht angemeldet haben, ein Verfahren einleiten. Die anhand der Anmeldungen oder der Kontrollen eingegangenen Informationen sind aufzeichnen und den für Geldwäsche zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen Die Verordnung tritt in Kraft, sobald der Europäische Rat seine Zustimmung zu den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Änderungen erteilt hat.

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