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Vorratsspeicherung von Telefonverbindungsdaten

20. 05. 2011
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Die Justizminister haben sich bei der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten auf ein 2-stufiges Verfahren geeinigt. Die Telko-Anbieter sollen zur 6 bis 48 Monate langen Vorhaltung der Verkehrs- und Standorten allein im Bereich der Sprachtelephonie verpflichtet werden. Der Internetsektor soll zunächst ausgegrenzt bzw übergangsweise für einige Jahre von der Archivierungsbürde befreit werden.

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