Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen ("europäisches Bagatellverfahren") angenommen. Damit soll als Alternative zu den in den Mitgliedstaaten weiterhin bestehenden innerstaatlichen Verfahren ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen eingeführt werden. Ziel ist dabei, Streitigkeiten mit geringem Wert einfacher, schneller u kostengünstiger beilegen zu können. Das Verfahren gilt für Zivil- und Handelssachen, sofern der Gesamtwert einer auf Zahlung oder einer nicht auf Zahlung gerichteten Forderung 2000 Euro nicht überschreitet.
Eine Reihe von Verfahrensvereinfachungen soll Kosten u Zeit sparen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, es sei denn, das Gericht hält eine mündliche Verhandlung für notwendig. Der Richter kann nach eigenem Ermessen die Beweismittel und den Umfang der Beweisaufnahme bestimmen. Er kann insb die Beweisaufnahme mittels Telefon, schriftlicher Zeugenaussagen sowie über Audio-, Video- oder E-Mail-Konferenz zulassen. Die Entscheidung ist, unbeschadet eines möglichen Rechtsmittels und ohne dass eine Sicherheitsleistung erbracht werden muss, sofort vollstreckbar.