Der EU-Ministerrat hat mit der Verordnung (EG) Nr 2116/2004 einen gemeinsamen Rechtsraum im Bereich des Familienrechts geschaffen. Ab dem 1. März werden Entscheidungen über die elterliche Verantwortung in der gesamten EU anerkannt. Dadurch sollen Kinder nach einer Trennung regelmäßige Umgangskontakte zu beiden Elternteilen haben können, auch wenn diese in unterschiedlichen Mitgliedstaaten leben. Elterlichen Kindesentführungen, durch die den betroffenen Kindern unsagbares Leid zugefügt wird, wird ein Ende gesetzt. Die Verordnung sieht strenge Verpflichtungen vor, mit denen die Rückgabe des Kindes gewährleistet werden soll.
Die Verordnung gilt ab dem 1. März 2005 in allen Mitgliedstaaten der EU, mit Ausnahme von Dänemark. Sie ist anwendbar auf Entscheidungen in Ehesachen und auf Entscheidungen über die elterliche Verantwortung in nach dem 1. März 2005 eingeleiteten Verfahren.