Der EU-Ausschuss der Datenschutzbehörden hat Leitlinien über die Erstellung von Datenbanken von gekündigten Händlern gebilligt. In den Leitlinien ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Banken Daten über Händler erheben dürfen, deren Verträge über die Teilnahme an Zahlungssystemen von Kreditkarten gekündigt wurde. Die neuen Regelungen sollen die Banken bei der Betrugsverhütung unterstützen und den Datenschutz für die Händler verbessern.
In den Datenbanken dürfen nur Händler aufgenommen werden, deren Vertrag aufgrund von Betrug und anderen Risiken gekündigt wurde. Die Banken können die Daten abfragen, um sich vor Verträgen mit neuen Händlern gegen Verbrechen abzusichern. Zusätzlich soll auch der Datenschutz für die Händler verbessert werden. Deshalb ist in den Leitlinien ua festgelegt, wer die Datenbank wofür nutzen darf und wie lange Daten gespeichert werden dürfen.