Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlungsrichtlinie in nationales Recht sind die österreichischen Finanzdienstleister mit zahlreichen neuen Bestimmungen konfrontiert. So haben sich von einer strengen Informations- und Dokumentationspflicht über die Haftung, den Eintrag in das Versicherungsvermittlungsregister bis hin zur gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung zahlreiche Veränderungen für die Branche ergeben.
Erstmals im Gewerberecht verankert ist nun die Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen durch Vermögensberater. Die Haftpflichtversicherung ist von nun an notwendig zur Erlangung einer Berechtigung zur Tätigkeit der Versicherungsvermittlung. Zur Absicherung verpflichtet ist jeder, der die Versicherungsvermittlung gewerbsmäßig ausübt.