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Einheitliche Strafen für Cyberkriminalität

20. 05. 2011
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Ein EU-Rahmenbeschluss soll in den EU-Ländern einheitliche Strafvorschriften für Cyberkriminalität schaffen. Nach den verbindlichen Vorgaben des Rahmenbeschlusses müssen nun in allen Mitgliedstaaten Handlungen wie das unerlaubte Eindringen in Computersysteme, das Verbreiten von Viren oder etwa Angriffe auf Online-Dienste unter Strafe gestellt werden. Bagatellfälle sind dabei ausdrücklich ausgenommen.
Zusätzlich enthält der Rahmenbeschluss ua Vorschriften zur Höhe der Strafen, zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Straftaten mit Auslandsbezug und zum Informationsaustausch der Mitgliedstaaten untereinander.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, den Rahmenbeschluss innerhalb von zwei Jahren nach seinem Inkrafttreten in innerstaatliches Recht umzusetzen.

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