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Verbot aggressiver Geschäftspraktiken und irreführender Werbung

20. 05. 2011
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Die neue Vorschrift zur Harmonisierung der Bestimmungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken wird die Rechte der Verbraucher klarer fassen und den grenzüberschreitenden Handel durch EU-weite Bestimmungen gegen aggressives und irreführendes Marketing erleichtern. Die Verbraucher haben somit überall - ob beim Einkauf im Laden um die Ecke oder auf einer Website aus einem anderen Mitgliedstaat - denselben Schutz gegen "harte" Geschäftspraktiken und unseriöse Geschäftemacher. Unternehmen, die die Regeln einhalten, werden in allen EU-Mitgliedstaaten tätig sein können. Der Text dürfte vom Rat in den kommenden Wochen formell verabschiedet werden und sollte ab 2007 EU-weit gelten.
Ziel ist, eine begrenzte Zahl "harter" Praktiken festzulegen, die EU-weit untersagt werden. Dazu gehören:
- Aggressive Geschäftspraktiken- Herbeiführen des Eindrucks, der Verbraucher könne den Verkaufsraum nicht verlassen, ohne einen Kaufvertrag abgeschlossen zu haben- Persönliche Besuche in der Wohnung des Verbrauchers unter Nichtbeachtung der Aufforderung durch den Verbraucher, die Wohnung zu verlassen oder nicht wieder zu kommen- Irreführende Praktiken- Behauptung, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodex zu gehören, wenn dies nicht der Fall ist- Beschreibung des Produkts als "gratis", "frei", "kostenlos" oder ähnliches, wenn der Verbraucher irgendwelche Kosten außer den unvermeidlichen Kosten im Zusammenhang mit der Reaktion auf ein Angebot, mit der Abholung oder dem Versand des Produkts tragen muss
Weiterhin werden allg Grundsätze festgelegt, nach denen entschieden werden kann, ob andere Geschäftspraktiken als unlauter verboten werden sollen. Testkriterium ist in den meisten Fällen die Frage, ob eine Praxis das Verhalten eines "durchschnittlichen" Verbrauchers in unfairer Weise beeinflussen würde; zusätzlich gibt es Bestimmungen, die besonders gefährdete Verbraucher schützen sollen.

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