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Besserer Rechtsschutz für Fluggäste

20. 05. 2011
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Die EU-Bürger bekommen mehr Rechte bei Flugreisen. Ab 17.02.2005 gilt EU-weit die Verordnung (EG) Nr 261/2004, die Fluggäste im Falle von Nichtbeförderung, Annullierung oder großen Verspätungen besser schützt.
Die neue Verordnung dürfte zu einem deutlichen Rückgang der Fälle von Nichtbeförderung führen, da die Fluggesellschaften Entschädigungen in empfindlicher Höhe zahlen müssen (250 Euro bei Flügen unter 1 500 km, 400 Euro bei Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km und 600 Euro bei Flügen ab 3 500 km). Auch bei verspäteten Annullierungen und stark verspäteten Flügen werden die Fluggäste entschädigt. Bei Annullierungen besteht allerdings kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen, wenn das Luftfahrtunternehmen außergewöhnliche Umstände nachweisen kann, die nicht verhindert werden konnten.
Die Verordnung gilt für alle Flüge, auch Charterflüge, europäischer Luftfahrtunternehmen von oder nach einem europäischen Flughafen sowie für alle Flüge aus einem EU-Mitgliedsstaat
Außerdem sieht die neue Verordnung vor, dass jeder Mitgliedstaat eine unabhängige Stelle mit der Bearbeitung von Fluggastbeschwerden und Streitigkeiten zwischen Fluggästen und Luftfahrtunternehmen betraut, sodass langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden können. Bislang haben allerdings erst 15 Staaten eine derartige Stelle eingerichtet.

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