Grund für die Untersuchung seitens der Wettbewerbshüter sind hohe Roaming-Gebühren bei den beiden Mobilfunkanbietern. Die Kommission vermutet, dass die Praktiken dieser beiden Unternehmen unter die Bestimmungen von Artikel 82 des EG-Vertrages über den Missbrauch von Monopolmacht fallen. Man hat dabei insbesondere die hohen Gebühren beanstandet, die von T-Mobile und Vodafone anderen Mobilfunkbetreibern für internationale Roamingdienste auf Großabnehmerebene berechnet werden.