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Strategie gegen grenzüberschreitende Kriminalität

20. 05. 2011
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Die Kommission hat einen Legislativvorschlag und ein Strategiepapier zur Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität in den EU-Mitgliedstaaten vorgestellt. Ziel ist ein gemeinsames und wirksameres Vorgehen der EU gegen Kriminalität und soll gewährleisten, dass Verbrecher unabhängig davon, wo sie die Taten begangen haben oder wohin sie anschließend geflohen sind, vor Gericht gebracht werden können.
Der Legislativvorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates soll den Begriff der kriminellen Vereinigung einheitlich definieren. Eine kriminelle Vereinigung ist demnach ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die, mit dem Ziel, sich finanzielle oder materielle Vorteile zu verschaffen, schwere Straftaten begehen, die mit mindestens vier Jahren Haft bedroht sind. Dazu zählen beispielsweise Waffenhandel, Drogenhandel, Wirtschaftsdelikte, Menschenhandel oder Geldwäsche. Strafmaße für derartige Delikte sind ebenfalls Teil des Vorschlags.
Das Strategiepapier bildet den zweiten Schwerpunkt des Kommissionspaketes. Es sieht den Austausch von Informationen aus Strafregistern zwischen den zuständigen Behörden der 25 Mitgliedstaaten vor. Dadurch werden Verurteilungen auch außerhalb des Mitgliedstaates, in dem sie ausgesprochen worden sind, anerkannt.
Mit der Umsetzung der Vorschläge werden Verbrecher nicht mehr die Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten und rechtliche Lücken ausnutzen können.

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