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Beweislastumkehr bei Chemikalienrecht

20. 05. 2011
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Die Kommission plant eine Neuregelung des Chemikalienrechts (relevant ua für die Wasch- und Reinigungsmittel-Industrie) - die geltende Beweislast soll umgekehrt werden. Bisher mussten die Behörden nachweisen, dass ein Stoff schädlich ist. Nun sollen die Hersteller bestätigen, dass ihre Stoffe nicht schädlich sind.

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