Die Art. 29 - Datenschutzgruppe kündigt verstärkte Maßnahmen zur Durchsetzung der Datenschutz-RL sowohl in den Mitgliedstaaten als auch auf europ Ebene an.Untersuchungen ergaben, dass einige Probleme (in den jeweiligen Mitgliedsstaaten) eine effiziente Durchsetzung erschweren. So sind die für die Durchsetzung von Datenschutzrechten zuständigen Behörden idR nicht mit ausreichenden Mitteln oder Kompetenzen ausgestattet, um ihren Aufgaben effizient nachzukommen (in Österreich dadurch etwa: besonders lange Verfahrensdauer; das fast völlige Fehlen eigenständiger Untersuchungen von Missständen). Auch sind die in ihren Datenschutzrechten Verletzten über die ihnen zustehenden Rechte meist schlecht informiert.
Die Art. 29 - Gruppe ruft deshalb die Mitgliedsstaaten auf, die zuständigen Behörden mit adäquaten Mitteln zur Durchführung ihrer Aufgaben auszustatten. Weiters wird ein Austausch von Erfahrungen und "best practices" zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten angestrebt. Außerdem sollen europaweit koordinierte Strategien zum Umgang mit Datenschutzproblemen erstellt werden, Gerade im Hinblick auf Datenschutzverletzungen, die von mulitnationalen Organisationen und Unternehmen ausgehen, wären solche Vorgangsweisen sicherlich eine Möglichkeit den Schutz personenbezogener Daten effizienter zu gestalten.