Eine EU-Steuerumfrage, die die Kommission im Jahr 2003 durchgeführt hat, zeigt, dass für Steuerpflichtige, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Niederlassung mehrwertsteuerliche Pflichten zu erfüllen haben, der Aufwand für die Einhaltung der Vorschriften am größten ist. Deshalb verzichtet sogar ein erheblicher Teil dieser Steuerpflichtigen wegen der mit der Befolgung der MwSt-Vorschriften in anderen Mitgliedstaaten verbundenen Belastungen darauf, dort MwSt-pflichtige Tätigkeiten auszuüben. Dies wird durch einen Bericht des "European Consumer Center Network" aus dem Jahre 2003 über den elektronischen Handel bestätigt. Darin wird festgestellt, dass die derzeitigen MwSt-Vorschriften einer der Gründe dafür sind, dass Unternehmer nicht bereit sind, Waren an Verbraucher in anderen als dem eigenen Mitgliedstaat zu liefern. Außerdem gab mehr als die Hälfte der Unternehmen an, wegen dem derzeitigen aufwendigen schon einmal darauf verzichtet haben, ihnen eigentlich zustehende Erstattungen zu beantragen.
Das Hauptziel dieses Vorschlags der Kommission ist daher die Einführung von Vereinfachungsmaßnahmen, die den Aufwand für die Befolgung der MwSt-Vorschriften verringern, der Steuerpflichtigen entsteht, die in einem Mitgliedstaat wirtschaftlich tätig sind, in dem sie keine Niederlassung haben.
Der Vorschlag sieht im Hinblick darauf folgende Maßnahmen vor:.) Einführung einer Regelung der einzigen Anlaufstelle für nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige;.) Einführung einer Regelung der einzigen Anlaufstelle zur Modernisierung des Erstattungsverfahrens;.) Harmonisierung der Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen, bei denen die Mitgliedstaaten das Recht auf Vorsteuerabzug beschränken können; .) Ausweitung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf bestimmte Umsätze zwischen Unternehmen, die von nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen getätigt werden;.) Überarbeitung der Sonderregelung für Kleinunternehmen;.) Vereinfachung der Regelung für Fernverkäufe.