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Vereinfachung der Gründungs- und Kapitalvorschriften für AGs

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der Aktiengesellschaften bestimmte Maßnahmen, die sich auf die Höhe und die Struktur ihres Kapitals sowie auf ihre Eigentumsverhältnisse auswirken, erleichtern soll. Dadurch sollend die Bestimmungen der zweiten Gesellschaftsrechtsrichtlinie von 1976 geändert werden, die sich auf die Gründung von Aktiengesellschaften sowie die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals beziehen. Die Änderungen sollen die Gesellschaften in die Lage versetzen, rascher und kostengünstiger auf Marktentwicklungen reagieren zu können. Gleichzeitig würde es eine EU-weite Harmonisierung der Gerichtsverfahren bewirken, auf die die Gläubiger im Falle einer Kapitalherabsetzung zurückgreifen können.
Der Vorschlag umfasst wie folgt:
.) bei Gesellschaftsgründungen oder Kapitalerhöhungen soll in bestimmten Fällen von der Bewertung der Sacheinlagen durch einen Experten abgesehen werden können,.) die derzeitigen Vorschriften über die Beschränkung oder den Ausschluss von Bezugsrechten sollen gelockert werden, um den Verwaltungsaufwand bei der Emission neuer Aktien zu senken; gleichzeitig sollen die Aktionäre vor einer Wertminderung ihres Aktienbestandes geschützt werden, .) das Verbot, wonach eine Gesellschaft Dritte beim Erwerb ihrer Aktien nicht finanziell unterstützen darf, soll teilweise gelockert werden, .) es sollen Ausschluss- und Andienungsrechte eingeführt werden (d.h. Mehrheitsaktionäre sollen unter bestimmten Bedingungen das Recht erhalten, Minderheitsaktionären ihre Anteile zu einem angemessenen Preis abzukaufen während Minderheitsaktionäre das Recht erhalten sollen, vom Mehrheitsaktionär die Übernahme ihrer Aktien zu verlangen), .) Aktiengesellschaften soll der Erwerb eigener Aktien bis in Höhe ihrer ausschüttungsfähigen Rücklagen gestattet werden.Nähere Informationen finden Sie unter: http://europa.eu.int/comm/internal_market/company/capital/index_en.htm

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