Bereits mit der Richtlinie 2001/18/EG wurde NK603 für die Einfuhr und Verwendung als Tierfuttermittel und für die industrielle Weiterverarbeitung zugelassen. Nun hat die Kommission auch die Einfuhr von Lebensmittel- und Futtermittelzusätzen, die aus NK603 gewonnen werden (zB Stärke, Öl, Maismehl), genehmigt. Diese müssen als gentechnisch veränderte Produkte gekennzeichnet werden.
Mais NK603 wurde gentechnisch modifiziert, um ihn widerstandsfähig gegen das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosphat zu machen, das den Anbau von Mais verbessert. Die Zulassung von NK603 zur Verwendung in Lebensmitteln tritt unverzüglich in Kraft und bleibt 10 Jahre gültig.