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Keine Festsetzung von Filmpreisen in Europa

20. 05. 2011
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Die Kommission hat ihre Ermittlungen gegen 6 Hollywood-Studios wegen den sog Most-Favoured-Nation (MFN)- Klauseln eingestellt, da die Studios sich verpflichteten, diese Klauseln aus ihren Verträgen zu streichen. Gegen NBC Universal und Paramount Pictures Corp Inc wird jedoch weiterhin ermittelt, da sie an der Klausel festhalten. Die Kommission befürchtet, dass durch diese Vereinbarungen eine Angleichung der Preise der von den TV-Unternehmen erworbenen Übertragungsrechten bewirkt wird.
Bereits im Mai 2002 hatten die Ermittlungen begonnen, nachdem die Kommission festgestellt hatte, dass in den meisten "Output-Deals" (in denen europ Pay-TV Sender von den Hollywood-Filmstudios Übertragungsrechte erworben hatten) diese Klauseln enthalten waren. Mit diesen Output-Deals wird den Sendern die gesamte Filmproduktion des jeweiligen Studios für eine bestimmte Zeitspanne überlassen. Die MFN-Klausel gewährt den Studios allerdings das Recht, die jeweils günstigsten Vertragsbedingungen in Anspruch zu nehmen, die zwischen einem Pay-TV Unternehmen und einem Studio geschlossen wurden. Diese Regelung bewirkt nun jedoch - nach Ansicht der Kommission - eine Angleichung der an die Studios gezahlten Preise, da jede mit einem bestimmten Studio abgeschlossene Preiserhöhung auch jedes andere Studio zu einer derartigen Erhöhung berechtigt, und daher dem Prinzip des Preiswettbewerbs widerspricht.

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