Bereits am 1. Juli 2004 forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die im Juni 2003 verabschiedeten Richtlinien - Strombinnenmarktrichtlinie (RL 2003/54/EG) und Erdgasbinnenmarktrichtlinie (RL 2003755/EG) - in nationales Recht umzusetzen (wir berichteten darüber: JGm 27/2004, 1374). Wegen der Nichtmitteilung einzelstaatlicher Maßnahmen hat die Kommission daher beschlossen, Aufforderungsschreiben an 18 Mitgliedsstaaten zu richten.
Auf Grund oa Richtlinien können Industriekunden seit dem 1. Juli 2004 (ab 1. Juli 2007 auchHaushaltskunden) ihren Energieversorger frei wählen. Die Richtlinien ermöglichen einen freien Wettbewerb unter Beibehaltung der Qualität der Dienstleistungen und der Grundversorgung. Sie werden in den nächsten Jahren die Neugestaltung des europ Energiemarktes strukturieren und als Grundlage für die Entwicklung von Energiepartnerschaften mit den Nachbarländern der EU dienen.