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EU-Kommission schlägt verbesserten Informationsaustausch über Strafurteile vor

20. 05. 2011
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Eine Weiterleitung von Informationen über Strafurteile wird in der EU mittlerweile als eine hohe Priorität angesehen. Dies vor allem im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung. Aber auch der Fall des pädophilen Fourniret hat aufgezeigt, dass zwischen den Mitgliedstaaten der Informationsaustausch betr Verurteilungen keineswegs ordnungsgemäß funktioniert. Die Kommission ist daher entschlossen, diesen Zustand durch kurz- und mittelfristige Rechtsvorschläge zu verbessern.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht nun vor, dass ein Mitgliedstaat, der einen Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats strafrechtlich verurteilt, diesen Mitgliedstaat unverzüglich davon informiert. Desweiteren muss jede Anfrage auf Informationen aus dem Strafregister innerhalb von 5 Tagen beantwortet werden. Dazu sollen Standardformulare Verwendung finden.

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