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EU-Kommission legt Leitlinien zur Kontrolle und Offenlegung der Direktoren-Vergütungen durch die Aktionäre fest

20. 05. 2011
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Inhalt dieser Leitlinien ist die Empfehlung, dass die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass börsennotierte Unternehmen ihre Politik zur Vergütung von Direktoren offen legen und den Aktionären mitteilen, wie viel und in welcher Form die einzelnen Direktoren bezahlt werden. Die Mitgliedstaaten sollen überdies sicherstellen, dass die Aktionäre eine entsprechende Kontrolle über diese Fragen erhalten. Damit soll der Interessenkonflikt, der entsteht, wenn geschäftsführende Direktoren an der Festlegung ihrer eigenen Vergütung teilnehmen, vermieden werden. Diese Offenlegung sei auch nötig, um das Vertrauen der Aktionäre in die Unternehmen und Wertpapermärkte der EU wiederherzustellen, so die EU-Kommission.
Die Empfehlung umfasst 4 Maßnahmen:
.) Vergütungspolitik: Alle börsennotierten Unternehmen sollten im kommenden Jahr die Vergütung (feste / variable Bezüge, Bonusregelungen, leistungsbezogene Kriterien) der Direktoren veröffentlichen sowie die Vertragspolitik erläutern. Vertrauliche Geschäftsinformationen müsste jedoch nicht offen gelegt werden.
.) Jahreshauptversammlung: Die Vergütungspolitik der Direktoren sollte auf der Tagesordnung der Jahreshauptversammlung stehen.
.) Offenlegung der Vergütung: Diese sollte detailierte Angaben über Vergütung, Bezüge, Aktien, Aktienbezugsrechte, zusätzlich gewährte Altersversorgungssysteme, sowie etwaige Kredite, Vorauszahlungen oder Bürgschaften für die einzelnen Direktoren enthalten.
.) Genehmigung von Aktien und Aktienbezugsregelungen: Variable Vergütungensregelungen, nach denen die Direktoren in Aktien, Aktienoptionen oder anderen Rechten auf den Bezug von Aktien entlohnt werden, sollten der vorherigen Zustimmung durch die Jahreshauptversammlung bedürfen.
Bei Interesse finden Sie nähere Informationen unterhttp://www.europa.eu.int/comm/internal_market/company/directors-remun/index_de.htm

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