Die Europäische Kommission hat am 30. September 2004 eine Strategie zur Koordinierung von Initiativen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung, Steuern, Beaufsichtigung sowie Durchsetzung eingeleitet, um die Gefahr missbräuchlicher Praktiken im Finanzbereich einzudämmen.
In der Mitteilung der EU-Kommission wird eine fristgerechte und wirksame Umsetzung des "Aktionsplans für Finanzdienstleistungen" und des "Aktionsplans für Gesellschaftsrecht und Corporate Governance" empfohlen, die einen effektiven EU-Rahmen schaffen sollen, um den meisten Finanzfragen zu begegnen, die durch die jüngsten Skandale aufgeworfen worden sind, und die eine strenge Kontrolle der Anwendung der Rechtsvorschriften ermöglichen sollen. Die Kommission schlägt neue politische Initiativen im Bereich der Steuern und der Durchsetzung vor. Schlüsselelemente sind demnach verstärkte Transparenz, verbesserte Rückverfolgbarkeit und besser koordinierte Durchsetzung.
In der Mitteilung wird eine breit gefächerte Strategie vorgeschlagen, die sich auf Finanzdienstleistungen, Justiz und Inneres sowie auf die Steuerpolitik erstreckt. Ziel ist die Verstärkung der vier "Schutzwälle" gegen diese Praktiken: Interne Kontrollen im Unternehmen, vor allem durch den Vorstand, unabhängige Abschlussprüfung, Beaufsichtigung und Gesetzesvollzug.
Der Aktionsplan für Finanzdienstleistungen und der Aktionsplan für Gesellschaftsrecht und Corporate Governance schaffen nach Einschätzung der Europäischen Kommission bereits einen EU-Rahmen, um den Finanzdienstleistungsfragen begegnen zu können, die durch die jüngsten Skandale aufgeworfen worden sind. Diese Aktionspläne müssen jedoch fristgerecht umgesetzt werden. Die Anwendung der Rechtsvorschriften erfordere außerdem eine strenge Aufsicht und effektive Kontrollen. Mehr Transparenz sei bei Zweckgesellschaften in der Bilanz erforderlich, und es stelle sich die Frage, ob der Rentenmarkt transparent genug ist.
Im Bereich der Steuern schlägt die EU-Kommission mehr Transparenz und Informationsaustausch über die Unternehmensbesteuerung vor, damit die Steuersysteme komplizierten Unternehmensstrukturen besser gerecht werden. Zu den Fragen, die erörtert werden, zählen mögliche Verbesserungen der "Richtlinie über die gegenseitige Amtshilfe" (77/799/EWG), die Entwicklung gemeinsamer Definitionen von Steuerhinterziehung und -umgehung, Austausch von Erfahrungen und von "vorbildlichen Praktiken" zwischen Finanzverwaltungen sowie der Einsatz neuer Technologien zur Verbesserung des Informationsaustauschs.
Längerfristig soll mit den Mitgliedstaaten auch die Verwendung einer gemeinsamen Unternehmensidentifikationsnummer für Körperschaftssteuerzwecke erörtert werden. Die Kommission will außerdem eine kohärente EU-Politik gegenüber Offshore-Finanzzentren gewährleisten, um diese zu ermutigen, ebenfalls die Transparenz und einen wirksamen Informationsaustausch zu verstärken.
Hinsichtlich der Gesetzesvollzugstätigkeit will die Kommission ein EU-Instrument entwickeln, um der Behinderung der Justiz entgegenzuwirken, sowie eine EU-Politik zur Haftung von Unternehmen mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Geldbußen, wenn vorhandene Rechtsvorschriften nicht eingehalten werden. Außerdem soll ein EU-Instrument zur Aufteilung eingezogener Vermögenswerte und zwecks Rückerstattung eingezogener Erlöse entwickelt werden.
Bei Interesse finden Sie den vollständigen Wortlaut der Mitteilung unter der Adresse http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/company/financialcrime/index.htm im Internet.