Die Europäische Kommission hat am 14. September 2004 kund getan, dass sie dafür sorgen möchte, dass Verbraucher mehr Auswahl und ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis beim Kauf von "sichtbaren" Autoersatzteilen wie Motorhauben, Stoßstangen, Türen, Scheinwerfern, Heckschutzelementen, Windschutzscheiben und Kotflügeln erhalten.
Sie hat daher eine Änderung der Richtlinie 98/71 über den Schutz von Mustern und Modellen ("Geschmacksmusterrichtlinie") vorgeschlagen, die dazu führen soll, dass die Mitgliedstaaten den Geschmacksmusterschutz für Autoersatzteile nicht mehr aufrecht erhalten können. Damit würde der gesamte EU-Markt für sichtbare Ersatzteile, der auf ca. EUR 10 Milliarden jährlich veranschlagt wird, für unabhängige Ersatzteilhersteller geöffnet, d. h. für solche, die keine Verbindung zu den Fahrzeugherstellern haben.
Nach Schätzungen der EU-Kommission sind die betreffenden Ersatzteile in Mitgliedstaaten, in denen sie dem Geschmacksmusterschutz unterliegen, um sechs bis zehn Prozent teurer. Nicht sichtbare Elemente wie Motor- oder Getriebeteile sind von dem Vorschlag ebenso wenig betroffen wie Teile von Neufahrzeugen.
Zum Hintergrund: Automobilhersteller und ihre Zulieferer haben eine beträchtliche Monopolmacht auf dem Markt für sichtbare Ersatzteile, weil der Geschmacksmusterschutz ihnen in vielen Mitgliedstaaten ermöglicht, Dritten die Herstellung dieser Teile zu verbieten. Sichtbare Ersatzteile lassen sich nur verkaufen, wenn sie genauso aussehen wie das Original. Wenn diese Erscheinungsform aber nicht kopiert werden darf, bleibt unabhängigen Ersatzteilherstellern der Markt verschlossen.
Die unterschiedlichen Vorschriften innerhalb der Europäischen Union erweisen sich für die Unternehmen, insbesondere für mittelständische Firmen, als sehr aufwändig. In vielen Mitgliedstaaten werden unabhängige Ersatzteilhersteller nach wie vor vom Markt für sichtbare Ersatzteile ferngehalten. Sie kommen daher Schätzungen zufolge EU-weit nur auf einen Marktanteil von zwölf bis 15 Prozent. Darüber hinaus existieren noch immer Handelsschranken im Binnenmarkt: Ersatzteilhersteller können ihre Erzeugnisse in einigen Mitgliedstaaten rechtmäßig verkaufen, in anderen hingegen nicht.
Um das Problem aus der Welt zu schaffen, schlägt die Europäische Kommission demnach vor, eine "Reparaturklausel" in die Richtlinie 98/71 aufzunehmen, die bewirkt, dass sichtbare Autoersatzteile für Reparaturzwecke und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbilds des Fahrzeugs EU-weit auch von unabhängigen Herstellern gefertigt und vertrieben werden dürfen.
Der Geschmacksmusterschutz bezieht sich nur auf die Erscheinungsform des Produkts. Sicherheit oder Qualität von Ersatzteilen würden von dem Vorschlag also nicht berührt. Die Sicherheitsanforderungen sind in anderen gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Vorschriften festgelegt. Sie setzen Mindeststandards für alle Ersatzteile und müssen auch künftig von allen Produzenten eingehalten werden.
Im Übrigen lässt der Vorschlag das ausschließliche Recht der Automobilhersteller zur Nutzung von Geschmacksmustern für die Produktion und den Verkauf von Neuwagen unangetastet. Das reicht nach Ansicht der Kommission aus, um deren Investitionen in das Design zu vergüten und einen starken Innovationsanreiz aufrecht zu erhalten.
Bei Interesse finden Sie nähere Informationen sowie den vollständigen Wortlaut des Vorschlags unter der Adresse http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/indprop/design/index.htm im Internet.