Die Europäische Kommission hat am 16. September 2004 eine öffentliche Konsultation zu den Aktionärsrechten eingeleitet, in der es vor allem darum geht, wie die Ausübung grundlegender Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erleichtert und Probleme bei der Ausübung dieser Rechte im Ausland, insbesondere von Stimmrechten, gelöst werden können. Die Antworten sollen in einen Richtlinienvorschlag einfließen, der Teil des Aktionsplans der Kommission zur Corporate Governance ist. Antwortfrist ist der 16. Dezember 2004.
Im Konsultationspapier werden die Grundzüge einer künftigen EU-Regelung für die Aktionärsrechte in börsennotierten Gesellschaften skizziert. Nach Ansicht der Kommission kommt hierfür eine Richtlinie in Frage, weil die konkrete Ausübung dieser Rechte die Lösung diverser rechtlicher Probleme voraussetzt.
Der EU-Kommission ist vor allem an Beiträgen zu folgenden Fragen gelegen:
.) Berechtigung zur Kontrolle der Stimmrechtsausübung - Anleger werden, vor allem wenn sie im Ausland wohnen, häufig nicht als Aktionäre angesehen und können ihr Stimmrecht in der Praxis nicht so ausüben, wie sie wollen;
.) Verbreitung von Informationen vor der Hauptversammlung und Notwendigkeit einer Mindestregelung, um sicher zu stellen, dass diese Informationen allen Aktionären unabhängig von ihrem Wohnort rechtzeitig zugehen;
.) Kriterien für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Beseitigung übermäßig restriktiver Kriterien wie das Sperren der Aktien während der Versammlung;
.) Mindestvorschriften für das Frage- und Beschlussvorlagerecht;
.) Stimmabgabe per Post, elektronisch oder durch Vollmacht;
.) Verbreitung von Informationen nach der Hauptversammlung und Bestätigung, dass Stimmrechte ausgeübt worden sind.
Das Konsultationspapier können Sie bei Interesse unter der Adresse http://europa.eu.int/comm/internal_market//company/shareholders/index_en.htm im Internet abrufen.