Die Europäische Kommission hat am 8. September 2004 einer Regelung Österreichs zugestimmt, durch die der Ausbau des kombinierten Verkehrs gefördert und so der Straßengüterverkehr auf andere Verkehrsträger verlagert werden soll. Die geplanten Maßnahmen sollen auch dazu beitragen, die auf nationaler und europäischer Ebene gesteckten "Kyoto-Ziele" zu erreichen.
Mit der aktuellen Beihilfe wird eine frühere Regelung, die von der EU-Kommission für die Jahre 1999 bis 2002 (Beihilfe Nr. 121/99, Entscheidung der Kommission vom 7. Juli 1999, ABl. C 245 vom 28. August 1999, S. 2) genehmigt worden war, auf den Zeitraum 2003 bis 2008 ausgedehnt. Die Haushaltsmittel für die gesamte Laufzeit betragen EUR 18 Mio.
Die Regelung gilt für alle Verkehrsunternehmen in der EU, die in Osterreich tätig sind. Bezuschusst werden der Erwerb oder das Leasing von Geräten für den kombinierten/intermodalen Verkehr, der Einsatz innovativer Technologien und Systeme, Machbarkeitsstudien für konkrete Durchführungsmaßnahmen sowie die Kosten externer Schulungen in Informations- und Kommunikationstechnologien bzw. -systemen.
Für die Europäische Kommission sind diese Maßnahmen mit dem Vertrag (Art. 87 Abs. 3 lit. c EG-Vertrag) vereinbar.