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Strafrecht

OGH: Ein - ohne nähere Konkretisierung der Tatumstände - festgestelltes "bedrohliches Hinstellen" zur "Einschüchterung" des Tatopfers lässt nicht erkennen, ob damit nach dem Tatplan des Angeklagten eine gegenwärtige konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Bedrohten iSd § 142 StGB angekündigt werden sollte

20. 05. 2011
Gesetze: § 142 StGB
Schlagworte: Raub, Drohung

In seinem Erkenntnis vom 10.10.2006 zur GZ 14 Os 103/06p hat sich der OGH mit dem Raub befasst:
OGH: Ein - ohne nähere Konkretisierung der Tatumstände - festgestelltes "bedrohliches Hinstellen" zur "Einschüchterung" des Tatopfers, verbunden mit der Aufforderung, das Handy herauszugeben, lässt nicht erkennen, ob damit nach dem Tatplan des Angeklagten eine gegenwärtige konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Bedrohten angekündigt werden sollte.

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