Aus einem am 19. August 2004 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Bericht geht hervor, dass es bei der Umsetzung des EU-Umweltrechts erhebliche Versäumnisse gibt. Angemerkt wird, dass "dadurch die Bürger des von ihnen erwarteten hohen Umweltschutzniveaus beraubt" werden.
Aus dem "Fünften Jahresbericht über die Durchführung und Durchsetzung des Umweltrechts der EU" geht hervor, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Umweltrichtlinien in Verzug sind: Bis Ende 2003 wurden in 88 Fällen Umweltrichtlinien nicht fristgemäß umgesetzt, in 118 Fällen wurden Richtlinien nicht ordnungsgemäß umgesetzt und in 95 Fällen erfüllten die Mitgliedstaaten nicht die sog. "sekundären" Verpflichtungen im Rahmen der Richtlinien, bspw. Fristen für die Vorlage bestimmter Pläne, die Vorlage von Daten oder die Ausweisung von Schutzgebieten.
Der Grad der Einhaltung ist in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich, die schlechtesten Ergebnisse verzeichnen Frankreich, Griechenland, Irland, Italien und Spanien. Die meisten Versäumnisse wurden in den Bereichen Wasser, Abfälle, Naturschutz und Umweltverträglichkeitsprüfungen festgestellt.
Der "Fünfte Jahresbericht über die Durchführung und Durchsetzung des Umweltrechts der EU" deckt den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2003 ab. In der Erhebung wird auch auf von der Kommission im Umweltbereich eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren eingegangen. Wie in den vergangenen Jahren entfiel über ein Drittel aller Beschwerden und laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstößen gegen EU-Recht auf den Umweltbereich: Die Zahl der laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstößen gegen das EU-Umweltrecht betrug 509, die Zahl der neuen Beschwerden 505.
Als Konsequenz daraus soll die Umsetzung des EU-Umweltrechts eindeutig verbessert werden. Dies wird als umso wichtiger erachtet, als nun nach der EU-Erweiterung sicher gestellt werden muss, dass die neuen Mitgliedstaaten den gemeinschaftlichen Besitzstand im Umweltbereich ordnungsgemäß und innerhalb der festgelegten Fristen umsetzen.
Die Klageerhebung vor dem EuGH gegen Mitgliedstaaten, welche die Bestimmungen nicht einhalten, ist weder die einzige noch die effizienteste Möglichkeit, die Einhaltung des EU-Rechts zu gewährleisten, weil sie viel Zeit kostet. Die Generaldirektion "Umwelt" der EU-Kommission hat daher einen aktiveren Ansatz sowohl für die Ausarbeitung als auch die Umsetzung des Umweltrechts entwickelt, der u. a. regelmäßige Kontakte mit den auf nationaler Ebene für die Umsetzung zuständigen Beamten und das Angebot "technischer Hilfe" einschließt. Die Europäische Kommission kann jedoch nur unterstützend tätig werden - die Umsetzung selbst obliegt den Mitgliedstaaten.
Zum Hintergrund des Jahresberichts: Dieser soll der Öffentlichkeit systematische, zuverlässige und transparente Informationen über die Einhaltung des EU-Umweltrechts durch die Mitgliedstaaten liefern. Damit wird zum Erreichen der Ziele des "Aarhus-Übereinkommens" von 1998 beigetragen, auf dessen Basis die Bürger besseren Zugang zu Umweltinformationen sowie die Gelegenheit erhalten sollen, sich am Entscheidungsprozess zu beteiligen und wegen Verstößen gegen das Umweltrecht vor Gericht zu ziehen.
Bei Interesse finden Sie die Erhebung unter der Adresse http://europa.eu.int/comm/environment/law im Internet.