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Bürgerbeauftragter begrüßt Schritt der EU-Kommission zur Verbesserung der Transparenz

20. 05. 2011
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Der Europäische Bürgerbeauftragte P. Nikiforos Diamandouros hat den Schritt der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Leistungen für den Bürger im Bereich des Zugangs zu Dokumenten begrüßt. Dem ging die Zusage der Kommission voraus, auf Beschwerden schneller zu reagieren, die dem Bürgerbeauftragten hinsichtlich der Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten zugehen.
In einem Schreiben, das der Präsident der EU-Kommission, Romano Prodi, an den Bürgerbeauftragten gerichtet hat, heißt es wörtlich: "Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Kommission Ihren Vorschlag akzeptiert, die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme zu solchen Beschwerden auf zwei Monate zu verringern.... Durch diese Vereinbarung wird zweifellos ein Beitrag zur Verbesserung der Transparenz unserer Institutionen gegenüber den Bürgern geleistet."
Der Bürgerbeauftragte äußerte sich folgendermaßen: "Das Antragsverfahren in zwei Phasen (für den Zugang) gibt der Institution die Möglichkeit, die betreffenden Dokumente eingehend zu prüfen und in voller Sachkenntnis einen Standpunkt zu den betreffenden Rechts- und Sachfragen einzunehmen. Deswegen werden die Bürger nur schwer verstehen können, warum die Institution noch weitere drei volle Kalendermonate brauchen sollte, um eine Stellungnahme zu einer Beschwerde abzugeben, die beim Bürgerbeauftragten eingegangen ist und die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten betrifft."
Der Bürgerbeauftragte bekräftigte allerdings, dass er bereit wäre, einem Antrag auf Fristverlängerung stattzugeben, wenn es in einem besonderen Fall gute Gründe dafür gibt, dass die kürzere Frist nicht eingehalten werden kann.
Zum Hintergrund: Geht dem Bürgerbeauftragten eine Beschwerde zu, übermittelt er sie der betreffenden Institution oder Einrichtung und ersucht um deren Stellungnahme zu der Beschwerde innerhalb von drei Monaten. Im Mai 2004 schrieb der Bürgerbeauftragte den Präsidenten der Europäischen Kommission und des Parlaments sowie dem Generalsekretär des Rates und schlug vor, die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme zu Beschwerden über die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten von drei auf zwei Monate zu verkürzen.
Die Schreiben des Bürgerbeauftragten an die Institutionen sowie die Antwort von Präsident Prodi können Sie bei Interesse auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten unter folgender Adresse abrufen: http://www.euro-ombudsman.eu.int/letters/en/default.htm

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