Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2004 ein umfassendes Maßnahmenbündel zur Bewältigung des zunehmenden Problems des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels mit illegal geschlagenem Holz, infolge dessen den betroffenen Ländern jährlich Einnahmen in Höhe von rund EUR 10-15 Mrd. verloren gehen, beschlossen.
Die wichtigsten Elemente des Maßnahmenpakets sind die Errichtung freiwilliger Partnerschaften mit den vom illegalen Holzeinschlag besonders betroffenen Ländern zur Förderung einer verantwortungsvollen Forst- und Holzwirtschaft sowie eine Verordnung zur Einrichtung eines rechtsverbindlichen Genehmigungssystems, mit dem gewährleistet wird, dass nur Holz, das in den Partnerländern legal einschlagen wurde, in die EU eingeführt werden kann.
Diesen Maßnahmen liegt ein innovatives Konzept zugrunde, das die Förderung einer verantwortungsvollen Forstpolitik in den Entwicklungsländern mit den Rechtsinstrumenten und Steuerungsmöglichkeiten des EU-Binnenmarkts zu verbinden sucht. In Bezug auf die freiwilligen Abkommen, die das Kernstück des vorgeschlagenen Maßnahmenbündels bilden, sagte Kommissionsmitglied Nielson: "Nur durch enge partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Holz erzeugenden Ländern können wir erfolgreich sein. Durch die Partnerschaftsabkommen erhalten diese Länder die Anreize und die Unterstützung, die sie brauchen, um eine führende Rolle bei der Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags zu spielen."
Abschließend führte Nielson wörtlich aus: "Wir wollen den legalen Holzeinschlag als wichtigen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung unserer Partnerländer fördern. Letztendlich sollte ja der europäische Verbraucher reinen Gewissens Gartenmöbel kaufen können."