Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2004 weitere Maßnahmen gegen die diskriminierenden bilateralen Luftfahrtabkommen, die mehrere Mitgliedstaaten unterzeichnet haben, ergriffen. Darin werden Verkehrsrechte für nationale Luftfahrtunternehmen reserviert, d. h. diese Abkommen behindern - zum Schaden von Industrie und Verbraucher - den freien Wettbewerb im internationalen Luftverkehr zwischen der Europäischen Union und den USA.
Die Kommission befindet sich in aktiven Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten, um einen neuen Rechtsrahmen für den transatlantischen Luftverkehr zu entwickeln. In diesen Verhandlungen wird eine Lösung für die rechtlichen Probleme gesucht. Die USA haben ihre Bereitschaft signalisiert, konstruktive Vereinbarungen mit der EU zu treffen und alle EU-Fluglinien gleich zu behandeln. Die EU-Kommission hat nunmehr beschlossen, an acht Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Luxemburg, Schweden und das Vereinigte Königreich) ein Fristsetzungsschreiben gemäß Art. 228 des Vertrags zu richten, weil diese Mitgliedstaaten es versäumt haben, den Urteilen des EuGH vom 5. November 2002 in den sog. "Open Skies"-Rechtssachen nachzukommen.
Der Europäische Gerichtshof hat in diesen Urteilen festgestellt, dass durch die in den Luftverkehrsabkommen mit den USA vorgenommene Reservierung von Verkehrsrechten für nationale Luftfahrtunternehmen gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt. Bis heute haben die genannten Mitgliedstaaten keine Maßnahmen getroffen, um die vom EuGH festgestellten Probleme zu beheben.
Die Europäische Kommission hat ferner beschlossen, die Niederlande gemäß Art. 226 des Vertrags wegen ihrem "Open Skies"-Abkommen mit den USA vor den Gerichtshof zu rufen. Dieses Abkommen wird als genauso diskriminierend wie die Abkommen der acht oben erwähnten Mitgliedstaaten angesehen.
Darüber hinaus hat die Kommission beschlossen, gegen drei Mitgliedstaaten - Frankreich, Italien und Portugal - neue Verfahren gemäß Art. 226 anzustrengen, weil sie infolge ihrer bilateralen Abkommen mit den USA ihren Verpflichtungen aufgrund des Vertrags nicht nachkommen. Diese Abkommen enthalten zudem vergleichbare diskriminierende Bestimmungen wie die anderen Abkommen.
Gleichzeitig werden alle Mitgliedstaaten schriftlich dazu aufgefordert, in ihren Beziehungen zu den USA ein einheitliches Konzept zu befolgen, um die Verhandlung eines neuen EU-USA-Abkommens zu unterstützen. Die zwanzig Mitgliedstaaten mit bilateralen Abkommen werden daran erinnert, dass sie im Einklang mit der Entscheidung der EU-Kommission vom 19. November 2002 Verfahren zur Kündigung der Abkommen einleiten sollten, um ihren Verpflichtungen gemäß dem Gemeinschaftsrecht nachzukommen.
In einem getrennten Schreiben an die fünf Mitgliedstaaten, die kein bilaterales Luftverkehrsabkommen mit den USA haben, werden diese aufgefordert, nicht in Verhandlungen einzutreten und ihre Verpflichtungen gemäß dem Gemeinschaftsrecht zu respektieren.
Die Einleitung solcher Verfahren wird keine direkten und unmittelbaren Auswirkungen auf Luftfahrtunternehmen haben. Die Kündigung eines Abkommens erfordert in der Regel einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten, und die Kommission beabsichtigt, vor Ablauf dieser Frist eine Einigung mit den USA zu erreichen.
Die EU-Kommission verhandelt seit zwölf Monaten mit den USA über ein neues transatlantisches Luftverkehrsabkommen. Nach mehreren Verhandlungsrunden konnte ein grundlegender Rahmen für ein Abkommen, einschließlich Bestimmungen zur Klärung der vom EuGH festgestellten rechtlichen Fragen, geschaffen werden. Sämtliche diskriminierenden Bestimmungen zwischen EU-Luftfahrtunternehmen wurden gestrichen und die Unternehmen erhalten für jede transatlantische Route zwischen der Europäischen Union und den USA die gleichen Flugmöglichkeiten. Dabei konnte man sich auf einen Wortlaut einigen, der das EU-USA-Abkommen in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht bringen würde.
Allerdings war der Rat der Verkehrsminister auf seiner Tagung vom 10. und 11. Juni 2004 der Ansicht, dass dieses Paket immer noch nicht annehmbar ist. Viele Mitgliedstaaten wünschen einen besseren Zugang der Luftfahrtunternehmen der EU zum amerikanischen Binnenmarkt. Dies wird jedoch gründliche Überlegungen auf beiden Seiten erfordern. In der Zwischenzeit einigte man sich beim letzten EU-USA-Gipfel vom 25. Juni 2004 darauf, die Verhandlungen im September 2004 auf technischer Ebene wieder aufzunehmen.