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EU-Kommission ermöglicht im Jänner 2005 über 5.000 Anlagen den Einstieg in den CO2-Emissionsmarkt

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 7. Juli 2004 acht nationale Zuteilungspläne für CO2-Emissionszertifikate genehmigt. Fünf Pläne (Dänemark, Irland, Niederlande, Slowenien und Schweden) wurden ohne weitere Auflagen angenommen. Die übrigen drei (Deutschland, Österreich und Vereinigtes Königreich) wurden unter der Voraussetzung akzeptiert, dass bestimmte technische Änderungen vorgenommen werden.
Geschieht dies, sind die Pläne ohne zweite Prüfung durch die EU-Kommission direkt annehmbar. In den nationalen Zuteilungsplänen wird die Zahl der CO2-Emissionszertifikate festgelegt, welche die Mitgliedstaaten energieintensiven Industrieanlagen zuteilen wollen, damit sie ab Jänner 2005 am Emissionshandel teilnehmen können.
Durch die nunmehrigen Entscheidungen wird dies über 5.000 Anlagen von insgesamt etwa 12.000 in der EU-25 ermöglicht (Anm.: 205 Anlagen in Ö - CO2-Zertifikate in Mio. Tonnen: 98,2). Sie erhalten über 40% der Zertifikate, die insgesamt vergeben werden. Der EU-Emissionshandel soll sicher stellen, dass die Treibhausgasemissionen im Energiesektor und in der Industrie zu den geringsten Kosten für die Wirtschaft reduziert werden, und soll der EU und ihren Mitgliedstaaten die Einhaltung ihrer Emissionsziele im Rahmen des Kyoto-Protokolls von 1997 erleichtern.
Aus den nationalen Zuteilungsplänen geht hervor, wie viele CO2-Emissionszertifikate die Mitgliedstaaten im Handelszeitraum 2005-2007 vergeben wollen, und wie viele davon die einzelnen Anlagen erhalten. Die EU-Kommission muss die Pläne anhand von elf Zuteilungskriterien prüfen, die in der Richtlinie über den Emissionshandel festgelegt sind.
Durch die wichtigsten Kriterien soll sicher gestellt werden, dass die Pläne mit der Gesamtstrategie des jeweiligen Landes zur Erreichung seiner Kyoto-Ziele vereinbar sind. Andere Kriterien betreffen die Diskriminierungsfreiheit, die EU-Bestimmungen für Wettbewerb und staatliche Beihilfen sowie technische Aspekte. Die Kommission kann einen Plan ganz oder teilweise annehmen.
Wird ein Plan ohne weitere Auflagen angenommen, kann der betreffende Mitgliedstaat die Zuteilung endgültig beschließen. Die acht bewerteten Pläne werden den meisten Kriterien gerecht. Die Kommission verlangte Änderungen in zwei Fällen von allgemeiner Bedeutung, nämlich
.) wenn die Menge der Zertifikate für den Handelszeitraum 2005-2007 es dem betreffenden Land unmöglich macht, seine Kyoto-Ziele im ersten Verpflichtungszeitraum einzuhalten;
.) wenn ein Mitgliedstaat sog. "Ex-post-Anpassungen" plant (etwa Österreich), d. h. wenn er eine Neuzuteilung von Zertifikaten unter den beteiligten Unternehmen im Zeitraum 2005-2007 beabsichtigt. Das würde für die Unternehmen zu Unsicherheiten führen und den Handel mit Zertifikaten beeinträchtigen.
Wenn Änderungen erforderlich waren (etwa Ö), hat die Europäische Kommission den betreffenden Mitgliedstaaten jeweils die entsprechenden Maßnahmen genannt, durch die ihr Plan für die Kommission annehmbar würde. Die EU-Kommission hat weiters beschlossen, Vertragsverletzungsverfahren gegen einige Mitgliedstaaten einzuleiten, die ihre Pläne noch nicht übermittelt und/oder die Richtlinie über den Emissionshandel noch nicht umgesetzt haben.

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