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EU unterzeichnet Europarats-Übereinkommen über den Tierschutz beim internationalen Transport

20. 05. 2011
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Auf der Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission hat der Rat am 21. Juni 2004 beschlossen, dass die Europäische Union das überarbeitete "Europäische Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport" unterzeichnen wird. Durch dieses Übereinkommen werden die Bestimmungen in Europa verschärft. In der überarbeiteten Fassung des ursprünglich 1968 angenommenen Übereinkommens sind deutliche Verbesserungen bezüglich des Tierschutzes enthalten, die mit dem jüngsten einschlägigen Kommissionsvorschlag sowie den geltenden EU-Rechtsvorschriften in Einklang stehen.
Die ursprüngliche Fassung des Übereinkommens regelte ganz allgemein die Beförderung von Tieren. Die überarbeitete Fassung enthält grundlegende Schutzbestimmungen, die für alle Tierarten gelten, sowie detaillierte Bestimmungen für die am häufigsten beförderten Tiere, also Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Pferde. Während ein Großteil der heutzutage beförderten Tiere im Bestimmungsland geschlachtet werden soll, wird im Übereinkommen dazu aufgerufen, die Tiere verstärkt im Herkunftsland zu schlachten.
Einige der in dem Übereinkommen enthaltenen Verbesserungen hinsichtlich des Tierschutzes finden sich auch in dem einschlägigen Kommissionsvorschlag wieder. Beide Texte zielen darauf ab, dass die Verantwortungskette bei einem Tiertransport nachvollziehbar ist - man also weiß, wer wann wofür zuständig ist. Beide Texte enthalten außerdem erheblich strengere Bestimmungen für lange Transporte.
Neben den einzelnen Mitgliedstaaten wird auch die EU selbst Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Tieren beim Transport werden. Die Mitgliedstaaten müssen das Übereinkommen parallel mit der Europäischen Union unterzeichnen und ratifizieren. Mit ihrer Unterschrift bezweckt die EU, diesen Prozess auf nationaler Ebene zu beschleunigen. Die folgenden Mitgliedstaaten haben das überarbeitete Übereinkommen bereits unterzeichnet: Belgien, Deutschland, Finnland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Schweden und das Vereinigte Königreich. Weitere Unterzeichnerstaaten sind Kroatien, die Republik Moldau, Norwegen, Rumänien und die Türkei.
Das Übereinkommen muss zunächst von mindestens vier Ländern ratifiziert werden (die EU zählt für diese Zwecke als ein Land). In Kraft treten wird es dann genau sechs Monate, nachdem das vierte Land den Europarat offiziell über die Ratifizierung unterrichtet hat. Die Europäische Kommission hofft, dass dies innerhalb eines Jahres der Fall sein wird.

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