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EU-Kommission verkündet, dass bei Verkäufen von Flugtickets über das Internet keine Preisdiskriminierungen mehr bestehen

20. 05. 2011
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Im Dezember 2003 richtete die Europäische Kommission Schreiben an 18 europäische Luftfahrtunternehmen mit der Frage, ob sie je nach Herkunftsland der Kunden unterschiedliche Preise für ein und dasselbe Flugticket - vor allem beim Vertrieb über das Internet - verlangen, und wenn ja, warum.
Mit dieser Initiative reagierte die Kommission auf sich häufende Beschwerden von Bürgern, die sich beim Kauf von Flugtickets, insbesondere über das Internet, diskriminiert fühlten. Die Luftfahrtunternehmen benutzen in der Regel die Postanschrift oder die Anschrift auf der Kreditkarte, um den Wohnort eines Kunden zu bestimmen. Je nach Land des Wohnortes wurden dann unterschiedliche Preise berechnet, wobei die Differenz bis zu 300 Prozent betrug.
Die an die EU-Kommission gerichteten Beschwerden bezogen sich auf identische Flugtickets. Die beanstandeten Preisunterschiede standen somit nicht in Zusammenhang mit dem Kaufdatum, der Möglichkeit zur Änderung einer Reservierung oder sonstigen Dienstleistungsmerkmalen, die den Kostenunterschied erklären hätten können. Die Preisunterschiede hingen offenbar nur mit dem Wohnort der Kundschaft zusammen.
Bis Ende April 2004 hatten von den 18 angeschriebenen Unternehmen 16 geantwortet: Während die meisten Unternehmen angaben, keinerlei Preisbeschränkungen anzuwenden, räumten einige jedoch ein, dass in der Vergangenheit Beschränkungen bestanden haben könnten, diese nun aber beseitigt wären. Testbuchungen sollen nunmehr in der Tat bestätigt haben, dass die meisten der im letzten Jahr festgestellten Beschränkungen nicht mehr bestehen.
Bestimmte Flugscheine auf Papier können in Einzelfällen noch Beschränkungen unterliegen, doch sollen inzwischen alle elektronischen Tickets - mit Ausnahme einiger mit unterschiedlicher Bearbeitungsgebühr - in der gesamten Europäischen Union zu gleichen Preisen erhältlich sein. Somit sollten nun für alle EU-Bürger vergleichbare Preise gelten.
Die Europäische Kommission kündigt an, die Situation weiter beobachten und sicher stellen zu wollen, dass in Zukunft keine Preisdiskriminierungen aufgrund des Wohnortes mehr vorkommen.

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