Home

EU

EU-Kommission beschließt Übergangsregelung für das Reisen mit Haustieren in der Sommersaison 2004

20. 05. 2011
Gesetze:
Schlagworte:

Besitzer von Hunden, Katzen und Frettchen können in diesem Sommer so wie bisher mit ihren Haustieren verreisen: Bis zum 1. Oktober 2004 gelten nämlich die gewohnten nationalen Regelungen. Im November 2003 hatte die EU-Kommission einen europaweiten "Haustierausweis" beschlossen, der das Reisen mit Tieren in Europa einfacher machen soll.
Allerdings waren die meisten Mitgliedstaaten nicht in der Lage, die neue Regelung zum vereinbarten Starttermin am 3. Juli 2004 umzusetzen. Vor allem die Verteilung der neuen Ausweise an die Tierärzte erwies sich als problematisch. Um Störungen des Reiseverkehrs in der Sommersaison zu vermeiden, hat die Europäische Kommission eine flexible Übergangslösung beschlossen: Bis 1. Oktober 2004 bleiben die bisher geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen bestehen.
Während die neue Regelung am 3. Juli 2004 in Kraft tritt, ermöglicht der nunmehrige Beschluss vom 9. Juni 2004 auch die parallele Anwendung der bisherigen Regelung bis zu ihrem Auslaufen am 1. Oktober 2004. Gemäß der neuen vereinfachten Richtlinie ist die einzige Bedingung für die Mitnahme von Katzen, Hunden und Frettchen zwischen den EU-Mitgliedstaaten eine gültige Tollwutimpfung. Die Besitzer brauchen sich nur an ihren Tierarzt zu wenden, damit dieser ihr Heimtier impft und den Ausweis mit den Angaben zur Impfung aktualisiert. Tierhalter, die nach Irland, Schweden und Großbritannien reisen, sollten sich aber rechtzeitig mit den dort geltenden zusätzlichen Vorschriften vertraut machen.
Bei Interesse finden Sie weitere Informationen unter der Adresse http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/04/724&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en im Internet.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at