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EU-Kommission erstellt "electronic-Consolidated Targeted Financial Sanctions List (e-CTFSL)" im Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus und bestimmter ausländischer Regimes

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission und die vier europäischen Bankenverbände ("Europäische Bankenvereinigung", "Europäische Sparkassenvereinigung", "Europäische Vereinigung der Genossenschaftsbanken", "Europäischer Verband öffentlicher Banken") haben - laut einer Mitteilung vom 11. Juni 2004 - gemeinsam eine elektronische Datenbank eingerichtet, die alle wichtigen Angaben zu Personen, Vereinigungen und Körperschaften enthält, gegen welche die EU finanzielle Sanktionen verhängt hat.
Um die Ziele der "Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) zu erreichen und die Finanzierung terroristischer Aktivitäten zu verhindern, wird es für entscheidend angesehen, dass finanzielle Einschränkungen richtig umgesetzt werden. Sowohl der private als auch der öffentliche Sektor sind zur Anwendung finanzieller Einschränkungen verpflichtet.
Nach den Terrorangriffen auf die USA vom 11. September 2001 wurden im Amtsblatt der EU neue Verordnungen mit finanziellen Sanktionen gegen Terroristen veröffentlicht - u. a. erschien eine Liste von Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die unter dem Verdacht stehen, an internationalen terroristischen Aktivitäten beteiligt zu sein. Die Verordnungen ergänzen bereits verhängte finanzielle Sanktionen gegen bestimmte ausländische Regimes wie etwa die Regierungen von Myanmar und Simbabwe. Im Oktober 2003 nahm die Kommission den Vorschlag der europäischen Bankenverbände an, eine konsolidierte Liste und Datenbank der Personen, Vereinigungen und Körperschaften zu erstellen, gegen die finanzielle Sanktionen der EU gelten.
Die konsolidierte Liste (e-CTFSL) bietet Banken und anderen europäischen Unternehmen die Möglichkeit, die darin enthaltenen Angaben in ihre IT-Systeme zu integrieren. Auf diese Weise können Konten und andere Vermögenswerte wirksamer "eingefroren" und im Amtsblatt veröffentlichte Informationen schneller verarbeitet werden.
Die neue Datenbank soll damit ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und seiner Finanzierung entsprechend den Resolutionen des UN-Sicherheitsrats 1333 (2000), 1373 (2001) und 1390 (2002) sowie dem UN- Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (1999) werden.
Die e-CTSFL erfüllt die technischen und anderen Anforderungen des Bankensektors. Sie wurde in erster Linie zur Rationalisierung vorhandener Informationen entwickelt, damit die Mitglieder der europäischen Bankenverbände finanzielle Sanktionen leichter umsetzen können. Die Einrichtung der Datenbank wurde von den Vertretern des europäischen Bankengewerbes finanziert, während die Europäische Kommission für die Pflege und regelmäßige Aktualisierung der e-CTFSL zuständig ist.
Die e-CTFSL enthält die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Angaben und verschiedene Einzelheiten zu den Personen, Vereinigungen und Körperschaften, gegen die finanzielle Sanktionen der EU gelten:
.) Name,.) ggf. angenommene Namen,.) Nummer des Reisepasses,.) Staatsangehörigkeit,.) Funktion und.) bekannte Anschrift.
Die Banken haben über FTP (file transfer protocol) Zugang zu der Datenbank und können die Angaben auf diese Weise direkt in ihr IT-System herunterladen.
Die Liste ist als Auszug aus der Datenbank auf folgender neuen Internetseite der Kommission öffentlich zugänglich: http://europa.eu.int/comm/external_relations/cfsp/sanctions/index.htm

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