Die Europäische Kommission hat am 26. Mai 2004 einen Bericht über die Anwendung der EU-weit harmonisierten Mindestsätze der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke vorgelegt, um eine breit angelegte Diskussion dieses Themas anzuregen.
In dem Bericht wird erörtert, wie sich das System in seiner derzeitigen Form auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes, den durch unterschiedliche Verbrauchsteuersätze hervorgerufenen Wettbewerb zwischen den einzelnen Arten von alkoholischen Getränken und den realen Wert der 1992 festgelegten Mindestsätze sowie auf die allgemeinen Ziele des EG-Vertrags auswirkt.
Die unterschiedliche Höhe der Verbrauchsteuer- und MwSt.-Sätze in den einzelnen Mitgliedstaaten und die oft sehr hohe steuerliche Belastung von Erzeugnissen im Vergleich zu ihrem eigentlichen Warenwert vermitteln einen erheblichen Anreiz nicht nur für den legalen Einkauf der betreffenden Waren in einem anderen Land, sondern auch für betrügerische Aktivitäten und Schmuggel. Davon sind vor allem die Märkte in Mitgliedstaaten mit hohen Steuersätzen betroffen. Die Folge sind häufig steuerlich bedingte Wettbewerbsverzerrungen und Handelsverlagerungen zum Nachteil des legalen Handels sowie Einschränkungen der Freizügigkeit für die Bürger.
Die EU-Kommission gelangt in dem Bericht zu dem Schluss, dass es einer stärkeren Annäherung der Verbrauchsteuersätze in den einzelnen Mitgliedstaaten bedarf, um das Ausmaß an Wettbewerbsverzerrungen und Steuerbetrug zu verringern. Angesichts der weit auseinander gehenden Auffassungen der Mitgliedstaaten über die geeignete Höhe der Mindestsätze und in Anbetracht der Tatsache, dass jegliche Änderung der Rechtsvorschriften der Einstimmigkeit bedarf, unterbreitet die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt keinen Richtlinienvorschlag.
Stattdessen möchte die Europäische Kommission im Rat, im Europäischen Parlament und im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss eine breit angelegte Diskussion anregen und aufgrund der Ergebnisse dieser Diskussion entscheiden, ob sie Vorschläge für sämtliche oder einige der in dem Bericht angesprochenen Punkte unterbreitet.
Nach den Gemeinschaftsvorschriften über die Anwendung von Verbrauchsteuer-Mindestsätzen auf alkoholische Getränke muss die EU-Kommission diese Sätze regelmäßig überprüfen und einen entsprechenden Bericht sowie gegebenenfalls einen Vorschlag unterbreiten, der dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes, dem Wettbewerb zwischen den einzelnen Kategorien alkoholischer Getränke, dem realen Wert der Steuersätze und den allgemeinen Zielen des EG-Vertrags Rechnung trägt.
In dem Bericht wird auch die Frage aufgeworfen, ob die Möglichkeit, nicht schäumende und schäumende alkoholische Getränke unterschiedlich zu besteuern, ausgeschlossen werden sollte. Viele Erzeuger, etwa solche von Schaumwein, bemängeln, dass die Behandlung ihrer Erzeugnisse als "Luxusartikel" mit entsprechend höherer Besteuerung nicht gerechtfertigt sei.
Der Bericht befasst sich ebenfalls mit den verschiedenen Kategorien alkoholischer Getränke, insbesondere mit Mischungen aus gegorenen Getränken und Branntwein sowie deren zolltariflicher Einreihung, die kürzlich bei den Wirtschaftsbeteiligten und den Mitgliedstaaten zu Unsicherheiten geführt hat.
Aktuelle Informationen über die in den Mitgliedstaaten sowie den Beitritts- und Kandidatenländern geltenden Steuersätze können Sie bei Interesse im Internet unter der Adresse http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/publications/info_doc/info_doc.htm#duty-rates einsehen.