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EU-Kommission genehmigt Einfuhr von GV-Süßmais in Dosen unter Anwendung neuer Kennzeichnungsvorschriften

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 19. Mai 2004 das Inverkehrbringen von Süßmais aus der genetisch veränderten Sorte "Bt11" genehmigt. Diese Entscheidung gilt für zehn Jahre und ist an das Unternehmen "Syngenta" gerichtet. Bei allen Einfuhren dieses Dosengemüses ist in der Kennzeichnung deutlich anzugeben, dass der Mais von einer genetisch veränderten Pflanze geerntet wurde.
Die Einfuhr von Maiskörnern der Sorte Bt11 in die EU ist seit 1998 zugelassen, der Mais wird in der EU in Futtermitteln und Lebensmitteln - etwa Maisöl, Maismehl, Zucker und Sirup, Snacks, Backwaren, frittierten Lebensmitteln, Konfekt und Softdrinks - allgemein eingesetzt. Die Genehmigung betrifft speziell die Einfuhr von frischem Süßmais oder Süßmais in Dosen. In der Kennzeichnung ist deutlich anzugeben, dass der Mais ein GV-Produkt in Übereinstimmung mit dem neuen EU-Recht ist. Eine Genehmigung zum Anbau von Bt11-Mais ist beantragt, aber noch nicht erteilt.
Süßmais aus der GV-Maissorte Bt11 wird gekennzeichnet nach neuen, von Rat und Europäischem Parlament in den vergangenen Jahren verabschiedeten und seit dem 18. April 2004 geltenden Vorschriften. Die Maissorte wurde mit einem spezifischen Erkennungsmarker versehen, um die Rückverfolgbarkeit zu ermöglichen, und in das Gemeinschaftsregister genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel eingetragen. Die Genehmigung gilt für zehn Jahre. Die EU-Kommission hat diese Entscheidung selbst getroffen, wie es für jene Fälle vorgesehen ist, in denen der Rat keine qualifizierte Mehrheit dafür oder dagegen erzielen kann.

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