Die Europäische Kommission hat am 7. Mai 2004 die Ankündigungen von "VISA" und "MasterCard", ihre Interchange-Gebühren zu veröffentlichen, welche für die Verwendung von Kreditkarten außerhalb des Landes ihrer Ausstellung verrechnet werden, begrüßt. Diese Gebühren zahlen nicht unmittelbar die Karteninhaber, sondern die Geschäfte, Restaurants und sonstigen Unternehmen, die VISA- und MasterCard-Karten zur Bezahlung ihrer Waren und Dienstleistungen entgegen nehmen. Diese erhöhte Transparenz soll die Fähigkeit der Einzelhändler stärken, die Gebühren mit den Banken auszuhandeln, die Bestandteil der VISA- und MasterCard-Bezahlkartensysteme sind.
Nach Gesprächen mit der EU-Kommission haben VISA und MasterCard jüngst der Kommission getrennt von einander mitgeteilt, dass sie die Sätze ihrer multilateralen Interchange-Gebühren für grenzüberschreitende Zahlungen in der Europäischen Union ("MIF") auf ihren Internetseiten veröffentlichen werden. Dieser weitere Schritt zur Erhöhung der Transparenz der Interchange-Gebühren ist für Unternehmen von Bedeutung, wenn sie Gebühren für Bezahlvorgänge mit VISA- und MasterCard-Bezahlkarten mit ihrer Geschäftsbank verhandeln.
Die Interchange-Gebühren werden von der Bank des Einzelhändlers an die Bank des Karteninhabers gezahlt und stellen in der Regel den wichtigsten Kostenbestandteil der gesamten Kartengebühren dar. Sowohl VISA als auch "MasterCard Europa" ermitteln die Höhe dieser MIF auf Zusammenkünften ihrer regionalen Vorstandsgremien. Die Geschäftsbanken geben die MIF an die Einzelhändler weiter, die sie in der Regel wiederum an die Käufer als Teil ihrer gesamten Kostenstruktur abwälzen. Die Kommission hat die MIF von VISA und MasterCard schon seit mehreren Jahren gemäß den EU-Wettbewerbsregeln untersucht.
Im Einklang mit der Kommissionsentscheidung vom 24. Juli 2002 hatte VISA bereits seinen Mitgliederbanken erlaubt, Informationen über die Höhe seiner MIF für Verbraucherkarten und den entsprechenden Prozentsatz der Kostenkategorien zu veröffentlichen, die den Höchstbetrag der MIF festlegen. Einzelhändler haben jedoch wiederholt bei der Kommission beanstandet, dass ihre Banken zögerten, vollständige Auskünfte über die MIF zu erteilen, obwohl sie von VISA dazu befugt seien.
VISA hat nun seine MIF für Verbraucherkarten und die Gewichtung der einzelnen Kostenbestandteile auf seinen Internetseiten veröffentlicht. MasterCard Europe hat angeboten, auf seiner Webseite einige seiner MIF und, für einige Kartentypen, das jeweilige Gewicht der diese Gebühren ausmachenden Kostenelemente zu veröffentlichen, und diese Absicht der Europäischen Kommission gegenüber jüngst bestätigt.
Die Kommission wird weiterhin überwachen, wie VISA seine gemäß der Freistellungsentscheidung gegebene Zusagen erfüllt. Außerdem untersucht sie gegenwärtig die Regeln und Vereinbarungen von MasterCard vor allem in Bezug auf die MIF. Jüngste Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Bezahlkarten technisch sehr schnell fortentwickeln und dass die Regeln für Kartenbezahlvorgänge für Einzelhändler und Verbraucher weiterhin von Bedeutung sind.