Die Vorratsspeicherung von Daten wird zum politischen Thema: Frankreich, Großbritannien, Irland und Schweden haben beim Rat der Europäischen Union den gemeinsamen Vorschlag eingereicht, europaweit die Telekommunikationsdaten von 450 Mio. Bürgern für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren zu speichern. Als Mindestfrist ist ein Jahr vorgesehen.
In dem an den Ministerrat gerichteten Entwurf werden sowohl Telefon als auch Internet erwähnt. Wobei in Sachen "Internet" die Betreiber von Netzwerken ebenso zur Speicherung verpflichtet werden sollen, wie die Anbieter von Diensten - also vermutlich auch die Betreiber von WWW-Sites. Diese Daten sollen den Strafverfolgern national als auch international zur Verfügung gestellt werden. Auf nationaler Ebene soll nur geklärt werden, wer unter welchen Bedingungen Zugang zu den Daten erhalten soll.
Strafverfolger werden von diesem Entwurf entzückt sein - Datenschützer hingegen werden den Vorschlag mit Sicherheit vernichtend beurteilen. Für sie steht damit das Prinzip der Unschuldsvermutung zur Disposition, denn nicht nur die Daten verdächtiger Personen werden vorrätig gehalten werden, sondern auch die Daten gesetzestreuer Bürger. Doch die Antragsteller haben nach dem 11. September 2001 und spätestens seit dem 11. März 2004 ein starkes Argument: Die Bedrohung durch den Terror.
In einem Punkt bringt der Vorschlag endlich Klarheit: Bisher gibt es keine einheitlichen Regelungen, wie lange Verkehrsdaten zu speichern sind - angeblich werden die oben genannten Fristen von einigen Providern sogar noch überschritten. So könnte ein einheitlicher Rechtsrahmen sich in gewissem Sinne sogar positiv im Sinne des Datenschutzes auswirken.