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EU-Kommission schlägt neue Maßnahmen für besseren Schutz von Jugend und Menschenwürde im Bereich der audiovisuellen sowie Informationsdienste vor

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 6. Mai 2004 einen Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde sowie über das Recht auf Gegendarstellung im europäischen Wirtschaftszweig der audiovisuellen Dienste und Informationsdienste angenommen.
Diese Empfehlung ist eine Folgemaßnahme zum zweiten Evaluierungsbericht vom 12. Dezember 2003 zur Empfehlung des Rates von 1998 in diesem Bereich. In diesem Bericht ist dargestellt, was seit 2000 in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene zur Umsetzung der Empfehlung unternommen wurde.
Die nunmehr vorgeschlagene Empfehlung soll ein weiterer Schritt sein, um eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, dem Wirtschaftszweig und den anderen Beteiligten, insbesondere den Verbraucherverbänden, in Bezug auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde sowie das Recht auf Gegendarstellung zu gewährleisten. Damit soll besonders auf Herausforderungen durch technologische Entwicklungen auf diesem Gebiet reagiert werden.
.) Medienkompetenz: Der Schutz von Minderjährigen vor nachteiligen Auswirkungen der Medien liegt nach Auffassung der Kommission in der geteilten Verantwortung der Allgemeinheit. Die einzelstaatlichen Regulierungsbehörden, die audiovisuelle Branche und die Eltern sollen ihre Aufgaben wahrnehmen, um dieses Ziel zu erreichen. Medienkompetente Kinder und Eltern, unterstützt durch effiziente Selbstregulierungs- und Bewertungssysteme, sind demnach am besten gewappnet, um in der "Welt von Morgen" zu bestehen. Im Vorschlag wird gefordert, etwas zu unternehmen, damit Jugendliche das Online-Angebot an audiovisuellen Diensten und Informationsdiensten verantwortlich nutzen können, insbesondere durch Aufklärung über die Möglichkeiten der neuen Dienste und die Mittel, wodurch diese für Jugendliche sicher gestaltet werden können.
.) Bewertung und Klassifizierung audiovisueller Inhalte: Die Bewertung bzw. Klassifizierung audiovisueller Inhalte erfüllt im Jugendschutz eine wesentliche Aufgabe. Wegen der kulturellen und gesellschaftlichen Vielfalt der Mitgliedstaaten wird die Bewertung von Programmen auf einzelstaatlicher Ebene vorgenommen. Da dennoch eine von der Basis ausgehende Harmonisierung denkbar ist, wird in dem Vorschlag gefordert, die Zusammenarbeit und den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen Gremien der Selbstkontrolle und der gemeinsamen Kontrolle sowie Regulierungsbehörden, die sich mit der Bewertung und Klassifizierung audiovisueller Inhalte befassen, zu fördern. Solche Bewertungen und Klassifizierungen sollen alle Zuschauer, besonders Eltern und Lehrer, in die Lage versetzen, den Inhalt der Programme zu beurteilen.
.) Darstellung der Geschlechter in Medien und Werbung: Ergänzend zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen wird in dem Vorschlag außerdem gefordert, etwas gegen die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Orientierung in allen Medien zu unternehmen, diese Diskriminierung zu bekämpfen und ein diversifiziertes und realistisches Bild der Befähigungen und Möglichkeiten von Frauen und Männern in der Gesellschaft zu fördern. Angestrebtes Ziel ist dabei ein Ausgleich zwischen dem Schutz der Menschenwürde und der Redefreiheit.
.) Recht auf Gegendarstellung in den Medien: Als erster Schritt zu einem wirksamen Recht auf Gegendarstellung in allen Medien, beispielsweise in Fällen, wo die betreffende Behauptung in einem anderen Land veröffentlicht wurde, wird in dem Vorschlag von den Mitgliedstaaten die Einführung eines medienübergreifenden Rechts auf Gegendarstellung in die innerstaatlichen Rechtsvorschriften und Systeme gefordert, unbeschadet der Möglichkeit, die Art und Weise, wie dieses Recht wahrgenommen wird, den Besonderheiten des jeweiligen Mediums anzupassen.
Bei Interesse können Sie den Volltext des Vorschlags im Internet unter der Adresse http://europa.eu.int/comm/avpolicy/regul/new_srv/pmhd_de.htm#2 einsehen.

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