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EU-Rat verabschiedet neue Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums

20. 05. 2011
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Der Rat der Europäischen Union hat am 27. April 2004 die umstrittene "Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum" verabschiedet. Ziel der Richtlinie sollte es nach dem Willen der EU-Kommission ursprünglich sein, Inhabern und Verwertern von Urheber- und Markenrechten "scharfe" Sanktionsmittel gegen kommerzielle Fälscher und Produktpiraten in die Hand zu geben.
Die Musik- sowie die Filmindustrie erkannte in dem Vorstoß aus Brüssel jedoch rasch ihre Chance, die drastischen Strafen des Entwurfs auch gegen Privatkopierer sowie die Nutzer von Online-Tauschbörsen in Stellung zu bringen. So beschränkt sich der Geltungsbereich der Richtlinie nicht mehr auf kommerzielle Verstöße, sondern erklärt illegales Kopieren generell zur Straftat.
Bürgerrechtler und Verbraucherschützer waren beim Parlamentsvotum vor sieben Wochen knapp mit ihrem Plan gescheitert, dem Regelwerk durch Änderungsanträge einzelner Abgeordneten noch Steine in den Weg zu legen. Ihre Kritik an der Richtlinie halten sie aufrecht: "Das gesamte System des geistigen Eigentums wird auf den Kopf gestellt", heißt es etwa seitens der "European Digital Rights"-Initiative (EDRi).
Die alten und neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden nun zwei Jahre Zeit haben, um die getroffenen Bestimmungen in nationales Recht zu transformieren. Während sich Vertreter der Nutzer sowie der Unterlassungsansprüche fürchtenden Internet-Provider besorgt zeigen, begrüßen Vertreter der Rechteindustrie den Schritt zur Vollendung der Richtlinie. "Die EU hat verstanden, wie ernst das Piraterieproblem ist", lobt etwa Francisco Mingorance, Lobbychef der "Business Software Alliance" in Brüssel.

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