Die Europäische Kommission hat am 7. April 2004 neue Wettbewerbsvorschriften für die Vergabe von Patent-, Know-how- und Softwarelizenzen erlassen. Die Gruppenfreistellung gilt nun für eine größere Zahl von Lizenzvereinbarungen. Nach Auffassung der Kommission sei damit in vielen Fällen keine Einzelfallprüfung mehr erforderlich, was einen geringeren Verwaltungsaufwand und mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen bedeute. Die neue Gruppenfreistellung ist Teil der umfassenden Kartellrechtsreform, die am 1. Mai 2004 in Kraft treten wird.
Gemäß Art. 81 Abs. 1 EG-Vertrag sind alle Vereinbarungen verboten, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Lizenzvereinbarungen können etwa dazu dienen, dass Wettbewerber Märkte unter sich aufteilen oder dass ein Unternehmen Konkurrenten aus einem Markt heraus drängt. Allerdings können wettbewerbsrechtswidrige Vereinbarungen vom Verbot ausgenommen werden, wenn sie sich mehr positiv als negativ auswirken. Die EU-Kommission kann für gleiche Gruppen von Vereinbarungen eine Gruppenfreistellung vorsehen - dies hat sie 1996 mit der Technologietransfer-Verordnung für Patent- und Know-how-Lizenzvereinbarungen getan. Diese Verordnung wurde nun überarbeitet.
Die Verordnung aus 1996 ist laut Meinung der Kommission wegen ihres formalistischen Ansatzes zu restriktiv, in Zukunft sollen Unternehmen ihre Lizenzvereinbarungen gemäß ihren geschäftlichen Bedürfnissen gestalten können. Alle Lizenzvereinbarungen sind frei gestellt, solange sie nicht ausdrücklich von der Gruppenfreistellung ausgeschlossen sind. Die Gruppenfreistellung ist dabei an Marktanteilsschwellen gebunden: Der gemeinsame Marktanteil darf 20 Prozent bei Lizenzvereinbarungen zwischen Wettbewerbern und 30 Prozent bei Vereinbarungen zwischen Nicht-Wettbewerbern nicht überschreiten.
Bei Interesse finden Sie weitere Informationen unter den Adressen http://www.europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/04/470|0|RAPID&lg=DE; sowie http://europa.eu.int/comm/competition/antitrust/legislation/draft_technology/regulation_de.pdf im Internet.