Die Europäische Kommission hat am 30. März 2004 die Annahme ihres Vorschlags zu mehr Transparenz im Wertpapiergeschäft durch das Europäische Parlament ausdrücklich begrüßt. Dieser Vorschlag ist eine zentrale Maßnahme des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen. Der Plan hat das Ziel, Anleger besser zu informieren, die Attraktivität des Finanzplatzes Europa zu erhöhen und auf diesem Wege die Wirtschaft insgesamt anzukurbeln.
Eine der größten Neuerungen der Richtlinie besteht darin, dass Unternehmen, die keine Quartalsberichte veröffentlichen, den Anlegern künftig Zwischenberichte vorlegen müssen. Darin sollen in Textform die Finanzlage und die Auswirkungen wichtiger Ereignisse auf die finanzielle Situation des Unternehmens dargelegt werden. Zudem haben Firmen künftig innerhalb von vier Monaten nach Ablauf ihres Geschäftjahres einen Jahresfinanzbericht vorzulegen. So müssen Anleger nicht mehrere Monate bis zur Aktionärsversammlung warten.
Die Öffentlichkeit soll auch rascher und umfassender über bedeutende Beteiligungen wichtiger Aktionäre unterrichtet werden. Sollte sich die Anlegerstruktur stark ändern, ist dies offen zu legen. Die vorgeschlagene Richtlinie soll zudem für eine bessere Verbreitung von Informationen über Firmen aus Nicht-EU-Staaten sorgen. Die EU-Kommission plant, ein System einzurichten, das bewertet, ob Rechnungslegungsstandards von Drittländern den internationalen Standards gleichwertig sind.
Die Entscheidung des Parlaments ebnet den Weg für eine baldige Verabschiedung durch den EU-Ministerrat.